Für SFTP, SSH, rsync und Borg melden Sie sich bei Ihrem Managed Backup Storage mit einem SSH-Schlüssel an, nicht mit einem Passwort. Dabei gilt: ein Schlüssel = ein Zweck. Der Speicher erkennt am Schlüssel, was Sie damit tun dürfen.

Schlüssel erzeugen

Erzeugen Sie für jeden Zugang einen eigenen Schlüssel, zum Beispiel für Borg (Linux und macOS):

ssh-keygen -t ed25519 -f ~/.ssh/mbs-borg -C "backup-storage borg"

Es entstehen zwei Dateien: der private Schlüssel ~/.ssh/mbs-borg – er bleibt geheim auf Ihrer Maschine – und der öffentliche Schlüssel ~/.ssh/mbs-borg.pub. Den Inhalt der .pub-Datei hinterlegen Sie im Kundenportal. Unter Windows verwenden Sie ssh-keygen in der PowerShell oder PuTTYgen.

Schlüssel hinterlegen

  1. Öffnen Sie Ihren Managed Backup Storage und gehen Sie zum Bereich SSH-Schlüssel.
  2. Wählen Sie im Auswahlfeld den Zweck (siehe Tabelle).
  3. Geben Sie unter Label einen Namen ein, an dem Sie den Schlüssel wiedererkennen, etwa server01 borg.
  4. Fügen Sie den Inhalt der .pub-Datei in das große Textfeld ein. Er beginnt mit ssh-ed25519 oder ssh-rsa.
  5. Klicken Sie auf Schlüssel hinzufügen.
ZweckWas der Schlüssel darf
sftpnur Dateien übertragen, keine Kommandozeile
ssheingeschränkte Kommandozeile
borgBorg-Repository lesen und schreiben
borg-appendBorg nur anhängen – kein Löschen, kein Überschreiben
rsyncrsync lesen und schreiben
rsync-rorsync nur lesen
rsync-worsync nur schreiben

Ein Schlüssel, den Sie nicht mehr brauchen, entfernen Sie mit löschen am Zeilenende.

Warum ein Schlüssel nur einen Zweck hat

Denselben Schlüssel können Sie nicht für zwei Zwecke hinterlegen, etwa für rsync und Borg. Verbinden Sie sich deshalb immer mit dem passenden Schlüssel, indem Sie ihn mit -i ~/.ssh/mbs-<zweck> angeben. Nehmen Sie den falschen, scheitert die Verbindung – Borg meldet dann zum Beispiel einen rsync-Fehler.

Empfehlung gegen Ransomware: Geben Sie automatischen Sicherungen einen Schlüssel mit dem Zweck borg-append. Selbst wenn ein Angreifer die Maschine übernimmt, kann er damit vorhandene Sicherungen weder löschen noch überschreiben.

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